Collage aus 3 maßstabgetreuen Bauzeichnungen von Rollstuhlplätzen in Veranstaltungsräumen mit fester Bestuhlung. Dazwischen eine größere Frontalaufnahme einer E-Rollstuhlfahrerin in lilafarbenem Kleid mit farblich passendem Schal im Zentrum des Posters. Sie blickt skeptisch in die Kamera. In einer lilafarbenen Sprechblase steht in großer Schrift geschrieben: Rollstuhl-Plätze im Durchgang sind NICHT FAIR!
Exakt maßstabgetreu ist die E-Rollstuhlfahrerin in die 3 Bauzeichnungen eingefügt.
Links oben und links unten sind typische Rollstuhlplätze im Durchgang dargestellt, die sich über die rechtlichen Vorgaben hinweg setzen. Darüber steht in roter Schrift: Im Durchgang oder zu klein?
Auf der rechten Seite sind die in DIN 18040 vorgeschriebenen Flächen von Rollstuhlplätzen mit den dazugehörigen, notwendigen Rangierflächen dargestellt. Darüber steht in grüner Schrift: Oder barrierefrei? In normaler Schrift folgen die Erklärungen: Barrierefrei bedeutet: Rollstuhlplätze müssen 90 cm breit sein und 150 cm bzw. 130 cm tief.
Wenn sie in der ersten oder letzten Reihe liegen, müssen davor oder danach 150 cm Rangierfläche frei sein.
Seitliche Rollstuhlplätze brauchen 90 cm breit Platz daneben zum Rangieren frei. 
Die Sitzplätze für die Begleitung müssen direkt neben dem Rollstuhlplatz sein.
Durchgänge müssen mindestens 120 cm breit sein. Wenn sich Menschen entgegen kommen, breiter. Mindestens 1 % der Sitzplätze müssen Rollstuhlplätze sein. 

Zu den Zeichnungen auf der linken Seite: Unter der oberen Zeichnung, auf der ein Rollstuhlplatz in vorgeschriebener Größe fast den ganzen Hauptgang blockieren würde, ist angegeben: Oben am Beispiel der Bremer Glocke, Großer Saal. In einer Gedankenblase der Rollstuhlfahrerin auf diesem Rollstuhlplatz  steht: Nur wenn man mal richtig im Weg stehen will, ist es hier schön.
Auf dem unteren Bild ist der Rollstuhlplatz etwas weniger störend angeordnet, aber auch hier ist er nicht korrekt, sondern befindet sich lediglich an einer Stelle im Durchgang, an der der Gang ca. 30 cm breiter ist. Mit etwas Mühe und Rücksichtnahme können andere Besucher_innen an ihr vorbei kommen oder hinter ihr sitzen. Eine junge Frau auf dem Platz schräg hinter ihr sagt: Wir nehmen immer Rücksicht auf Behinderte! 
Die Rollstuhlfahrerin denkt: Wenn es ganz normale Rollstuhlplätze gäbe, wäre das gar nicht nötig.
Die vorgeschriebenen Rangierflächen gibt es auf beiden Bildern nicht.
Über diesem Bild steht: Unten wie an vielen Orten.

In der Zeichnung zu barrierefreien Rollstuhlplätzen auf der rechten Seite sind sowohl ein seitlicher Rollstuhlplatz, als auch einer in der ersten  Reihe mittig eingezeichnet. Beide befinden sich nicht im Durchgang, sondern im normalen Sitzbereich. Die nötigen, zusätzlichen Rangierflächen sind vorhanden und hellgrün eingezeichnet. Die Rollstuhlfahrerin sitzt mit ihrem Begleiter vorne, statt am Rand. Sein Stuhl ist etwas weiter vorgezogen als der Rest der Reihe, sodass er nicht schräg hinter, sondern neben ihr sitzt. Sie stecken vertraut die Köpfe zusammen. Eine rosa Gedankenblase führt zu beiden Personen gleichzeitig. darin steht: Endlich gleichberechtigt tuscheln, statt angerempelt zu werden. 

Unten rechts auf dem Poster findet sich regenbogen-farbig hinterlegt die Forderung: Ob im Konzert, Sportstadion, Theater, Kino, Zirkus oder Vortragssaal: Höchste Zeit für korrekte Rollstuhlplätze!
Die Abbildungen sind maßstabgetreu. Mehr Infos: DIN 18040 und nullbarriere.de

zur Bilderübersicht